23.
Oktober
2020
Beherbungsverbot in Schleswig-Holstein aufgehoben
Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat das sogenannte Beherbergungsverbot für Touristen gekippt. Das Gericht in Schleswig stufte die Regelung heute in einem Eilverfahren als rechtswidrig ein. Für Reisende heißt das ab sofort: Sie können sich auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts berufen und auch ohne negativen Corona-Test in Schleswig-Holstein übernachten.
Hinweise für Einreisende aus dem In- und Ausland finden Sie hier.
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